Wärmepumpe Vergleich: Bauarten und Förderung 2026
Welche Wärmepumpen-Bauart passt zu Ihrem Haus, und wie viel Förderung bleibt nach der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 tatsächlich übrig? Hier beide Fragen im Überblick – mit Rechenbeispiel für die neue Förderquote.
Stand: August 2026Die drei Bauarten im Vergleich
Für ein Einfamilienhaus kommen in der Praxis meist drei Bauarten infrage – sie unterscheiden sich vor allem in Anschaffungskosten, Aufwand für die Erschließung und Effizienz im Betrieb:
| Bauart | Besonderheit | Anschaffung |
|---|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | Keine Erschließung nötig, am schnellsten installiert | 15.000 – 25.000 € |
| Sole-Wasser (Erdwärme) | Bohrung oder Flächenkollektor nötig, höhere Effizienz | 25.000 – 35.000 € + |
| Luft-Luft-Wärmepumpe | Eher Einzelraum/Klimagerät, selten als Zentralheizung | deutlich günstiger, aber Sonderfall |
Die Angaben sind Richtwerte vor Förderung und variieren mit Gebäudegröße, Dämmstandard und Region. Für die meisten Bestandsgebäude ist die Luft-Wasser-Wärmepumpe die pragmatischste Wahl; Erdwärme lohnt sich eher bei Neubau oder wenn ausreichend Grundstücksfläche für die Erschließung vorhanden ist.
Die BEG-Förderreform vom 21. Juli 2026
Am 8. Juli 2026 hat der Haushaltsausschuss des Bundestags eine Reform der Heizungsförderung (BEG) beschlossen, die seit dem 21. Juli 2026 gilt (mit Antragsstopp bereits ab dem 9. Juli). Für alle, die jetzt planen, ändert sich vor allem dies:
- Grundförderung 30 % bleibt unverändert – Basis für den Austausch einer alten gegen eine klimafreundliche Heizung.
- Klimabonus (früher Geschwindigkeitsbonus) sinkt von 20 % auf 16 % – und fällt ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um weitere 4 Prozentpunkte.
- Förderfähige Kosten gedeckelt auf 28.000 € für die erste Wohneinheit (vorher 30.000 €).
- Neuer Einkommensbonus für Selbstnutzer ersetzt den alten Effizienzbonus: 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €.
Gesamt-Förderquote gedeckelt: Unabhängig davon, wie sich die einzelnen Boni addieren, gilt eine Kappungsgrenze von 80 % bei einem förderfähigen Einkommen bis 30.000 € und 70 % darüber.
Rechenbeispiel: Was bleibt übrig?
Bei den maximal förderfähigen 28.000 € Kosten für die erste Wohneinheit ergibt sich je nach Haushaltseinkommen:
| Situation | Förderquote | Zuschuss |
|---|---|---|
| Haushaltseinkommen bis 30.000 € | 80 % | 22.400 € |
| Haushaltseinkommen darüber | 70 % | 19.600 € |
Der Antrag läuft über die KfW (Programm 458) und muss vor Abschluss des Liefer- und Leistungsvertrags gestellt werden – ein bereits unterschriebener Auftrag schließt die Förderung aus.
Primärquelle: KfW-Programm 458 auf kfw.de
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Häufige Fragen
Welche Bauart passt zu meinem Haus?
Für die meisten Bestandsgebäude ohne große Grundstücksfläche ist die Luft-Wasser-Wärmepumpe die praktikabelste Wahl, da keine Erschließung nötig ist. Erdwärme (Sole-Wasser) lohnt sich eher bei Neubau oder ausreichend Fläche für Bohrung bzw. Flächenkollektor.
Wie hoch ist die Förderung nach der Reform noch?
Die Grundförderung von 30 % bleibt bestehen, der Klimabonus sank am 21. Juli 2026 von 20 % auf 16 %. Je nach Haushaltseinkommen kommt ein Einkommensbonus von 10 bis 40 % dazu – insgesamt gedeckelt auf 70 bzw. 80 % der auf 28.000 € begrenzten förderfähigen Kosten.
Was hat sich am 21. Juli 2026 konkret geändert?
Drei Dinge: der Klimabonus sank von 20 auf 16 %, die förderfähigen Kosten wurden von 30.000 € auf 28.000 € gesenkt, und der bisherige Effizienzbonus wurde durch einen einkommensabhängigen Bonus (40/30/10 %) ersetzt.
Muss der Antrag vor der Beauftragung gestellt werden?
Ja. Der KfW-Antrag muss vor Abschluss des Liefer- und Leistungsvertrags mit dem Fachbetrieb gestellt werden – ein bereits unterschriebener Auftrag schließt die Förderung aus.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine individuelle Förder- oder Rechtsberatung. Fördersätze, Kappungsgrenzen und Programmstatus können sich kurzfristig ändern – prüfen Sie den aktuellen Stand vor der Antragstellung direkt bei der jeweiligen Stelle (KfW, BAFA, Pflegekasse).
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