Wärmepumpe-Förderung 2026: bis zu 70 % Zuschuss

Der Staat bezuschusst den Umstieg auf eine Wärmepumpe kräftig – über die KfW-Heizungsförderung sind bis zu 70 % der Kosten drin. Hier stehen die Förderbausteine, eine Beispielrechnung und der Antrag Schritt für Schritt, damit Sie keinen Euro verschenken.

Aktualisiert: 21.07.2026 · neue Fördersätze

Förderung Wärmepumpe 2026: die Bausteine

Die Wärmepumpen-Förderung läuft 2026 über die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Es ist ein Zuschuss, kein Kredit. Die Höhe setzt sich aus drei Bausteinen zusammen – gedeckelt auf maximal 70 %:

BausteinVoraussetzungSatz
GrundförderungHeizungstausch im Bestandsgebäude (Bauantrag ≥ 5 Jahre)30 %
KlimageschwindigkeitsbonusAustausch alter fossiler Heizung (Öl/Gas ≥ 20 J., Nachtspeicher), Selbstnutzer16 %
EinkommensbonusSelbstnutzer, gestaffelt nach Haushaltseinkommen (siehe Tabelle unten)40 / 30 / 10 %
Obergrenze (Deckel)Bei Einkommen ≤ 30.000 € (mit Familienzuschlag ≤ 40.000 €): bis 80 %70 %

🔴 Aktualisiert: 21.07.2026 – neue Fördersätze. Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie (gültig ab 21.07.2026) sank der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % auf 16 % und der Förderhöchstbetrag der ersten Wohneinheit von 30.000 € auf 28.000 €; der frühere Effizienzbonus (5 %) ist entfallen. Maßgeblich ist das Antragsdatum: Anträge, die vor dem 21.07.2026 bei der KfW gestellt wurden, behalten die alten Sätze (20 % / 30.000 €). Quelle: KfW-Merkblatt 458, Stand 07/2026.

Einkommensbonus: gestaffelt nach Haushaltseinkommen

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen / JahrBonus
bis 30.000 €40 %
über 30.000 bis 40.000 €30 %
über 40.000 bis 50.000 €10 %

Der Einkommensbonus gilt nur für selbstnutzende Eigentümer. Mit mindestens einem Kind im Haushalt (Familienzuschlag) erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €.

Grund 30% Tempo 16% Einkommen bis 40% Deckel 70% was über 70 % liegt, wird gekappt · bis 80 % bei niedrigem Einkommen
Die Bausteine können sich rechnerisch überschneiden – ausgezahlt werden maximal 70 % der förderfähigen Kosten (bis 80 % bei niedrigem Einkommen).

Der Förderhöchstbetrag beträgt seit dem 21.07.2026 28.000 € für die erste Wohneinheit (zuvor 30.000 €); er sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 750 €. Bei 70 % Förderung sind das bis zu 19.600 € Zuschuss. In die förderfähigen Kosten zählen neben dem Gerät auch Einbau, Anpassungen am Heizsystem und der fachgerechte Anschluss.

Beispielrechnung: So viel Förderung bekommen Sie

Ein Einfamilienhaus (Baujahr 1995, selbst genutzt) ersetzt seine alte Gasheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Gesamtkosten inklusive Einbau: 28.000 € – innerhalb des Höchstbetrags und damit voll förderfähig.

Wer mehrere Bausteine kombiniert – Grundförderung plus Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch der alten Gasheizung und, bei geringem Einkommen, den Einkommensbonus – erreicht den Höchstsatz von 70 %. Dann gilt:

  • Förderfähige Kosten: 28.000 €
  • Zuschuss bei 70 %: 19.600 €
  • Verbleibender Eigenanteil: rund 8.400 €

Die verlässliche Obergrenze ist der 70-%-Höchstsatz (maximal 19.600 € = 70 % von 28.000 €). Ob und mit welchen Bausteinen Sie ihn erreichen, hängt vom Einzelfall ab – Einkommen, Art der Altheizung und Gerätetechnik. Die genaue Kombination und die tagesaktuellen Sätze kalkuliert der Fachbetrieb anhand des KfW-Merkblatts 458.

Förderung beantragen: Schritt für Schritt

🔴 Der häufigste und teuerste Fehler: den Auftrag erteilen oder mit dem Einbau beginnen, bevor der Antrag gestellt ist. Das gilt als „Vorhabenbeginn" und kann die komplette Förderung kosten. Die Lösung ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung – siehe Schritt 2.

Angebot Vertrag m. Bed. KfW-Antrag Einbau Auszahlung erst hier ist der Start erlaubt
  1. Angebot & Fachbetrieb wählenAngebote geprüfter Fachbetriebe einholen und vergleichen. Der Betrieb muss die Förderfähigkeit der Anlage bestätigen können.
  2. Vertrag mit aufschiebender BedingungLiefer- oder Leistungsvertrag abschließen, der ausdrücklich unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage steht. Eine nachträgliche Ergänzung ist laut KfW nicht zulässig – die Bedingung muss von Anfang an drinstehen.
  3. KfW-Antrag (Programm 458)Der Fachbetrieb stellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) mit 15-stelliger Kennnummer aus. Damit im Portal „Meine KfW" den Zuschuss im Programm 458 online beantragen.
  4. Zusage abwarten, dann einbauenErst nach der Förderzusage darf der Einbau starten. Nach der Zusage haben Sie bis zu 36 Monate Zeit für die Umsetzung.
  5. Nachweise & AuszahlungFachunternehmererklärung, Rechnungen und Zahlungsbelege hochladen. Erst dann zahlt die KfW den Zuschuss aus – die Fachunternehmererklärung ist Pflicht.

Förderung im Altbau & Bestandsgebäude

Die Heizungsförderung ist ausdrücklich für den Bestand gedacht: Voraussetzung ist ein Wohngebäude, dessen Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Gerade im Altbau lohnt sich der Blick auf die Boni, denn hier steht meist noch eine alte fossile Heizung.

  • Wer eine alte Öl- oder Gasheizung (mindestens 20 Jahre alt) oder eine Nachtspeicherheizung ersetzt, erhält den Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) – der Altbau ist der typische Fall dafür.
  • Ältere Gebäude brauchen oft höhere Vorlauftemperaturen. Ein guter Fachbetrieb prüft, ob Heizkörper oder Hydraulik angepasst werden müssen – auch diese Anpassungen sind förderfähig.
  • Der frühere Effizienzbonus (5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel) ist seit dem 21.07.2026 entfallen – die Technikwahl beeinflusst die Förderhöhe also nicht mehr, wohl aber die laufenden Betriebskosten.

Wärmepumpe & Heizungsgesetz 2026

Rund ums „Heizungsgesetz" kursieren viele Halbwahrheiten. Wichtig ist die Trennung von geltendem Recht und geplanter Reform:

  • Geltend (Stand Juli 2026): Es gilt weiterhin das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der 2024er Fassung. Für neue Heizungen ist eine Nutzung von mindestens 65 % erneuerbarer Energie vorgesehen – gekoppelt an die Fristen der kommunalen Wärmeplanung (größere Städte früher als kleinere Kommunen).
  • Geplant, aber noch nicht in Kraft: Eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ist im Verfahren (Stand Juli 2026 nicht in Kraft); Details können sich noch ändern. Angekündigt ist nicht beschlossen – maßgeblich bleibt bis dahin das geltende Recht.

Für die Wärmepumpe selbst ist die Debatte entspannt: Eine Wärmepumpe erfüllt die 65-%-Erneuerbare-Vorgabe immer – egal, wie die Reform ausgeht. Die aktuelle Förderung bleibt der stärkste Hebel, unabhängig vom Gesetzesstreit.

Worauf Sie beim Fachbetrieb achten sollten

Die Förderung steht und fällt mit dem richtigen Betrieb und dem richtigen Ablauf:

  • Erfahrung mit KfW-458-Anträgen und der Bestätigung zum Antrag (BzA) – ein guter Betrieb kennt die Reihenfolge und stellt die nötigen Nachweise aus.
  • Ein schriftliches Angebot mit Gerätetyp, Wärmequelle, Kältemittel und einer realistischen Auslegung (Heizlast, Vorlauftemperatur) – nur so lassen sich Förderfähigkeit und Boni sauber bestimmen.
  • Warnsignale: Druck zum Sofortauftrag „vor dem Antrag", Festpreise ohne Vor-Ort-Termin, fehlende Fachunternehmererklärung.

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Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung

Wie viel Förderung bekomme ich für eine Wärmepumpe?

Über die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) sind bis zu 70 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss möglich – bei einem Förderhöchstbetrag von 28.000 € für die erste Wohneinheit also bis zu 19.600 €. Die Sätze setzen sich zusammen aus Grundförderung (30 %), Klimageschwindigkeitsbonus (16 % seit 21.07.2026, zuvor 20 %) und einkommensabhängigem Einkommensbonus (40, 30 oder 10 % je nach Haushaltseinkommen). Für niedrige Einkommen sind bis zu 80 % möglich. Quelle: KfW-Merkblatt 458, Stand 07/2026.

Wann muss ich den Förderantrag stellen?

Vor der Auftragserteilung – das ist der häufigste Fehler. Zulässig ist ein Vertrag mit Fachbetrieb, der unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage steht. Erst danach den KfW-Antrag stellen, dann einbauen. Ein Baustart vor dem Antrag gilt als Vorhabenbeginn und kann die Förderung ausschließen.

Bekomme ich die Förderung auch im Altbau?

Ja. Die Förderung gilt für bestehende Wohngebäude (Bauantrag mindestens fünf Jahre alt). Gerade der Austausch einer alten fossilen Heizung im Altbau schaltet den Klimageschwindigkeitsbonus frei.

Wird die Wärmepumpen-Förderung 2026 gekürzt?

Ja. Zum 21.07.2026 wurde der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % auf 16 % gesenkt, der Förderhöchstbetrag der ersten Wohneinheit von 30.000 € auf 28.000 €, und der frühere Effizienzbonus (5 %) ist entfallen. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um weitere 4 Prozentpunkte. Maßgeblich ist das Antragsdatum – Anträge vor dem 21.07.2026 behalten die alten Sätze.

Wer zahlt die Förderung aus – BAFA oder KfW?

Den Zuschuss für den Heizungstausch (inkl. Wärmepumpe) für Privatpersonen zahlt die KfW über das Programm 458. Die BAFA ist für andere Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmung, Anlagentechnik ohne Heizung) zuständig.

Lohnt sich die Wärmepumpe trotz Heizungsgesetz-Debatte?

Eine Wärmepumpe erfüllt die 65-Prozent-Erneuerbare-Vorgabe technisch immer – unabhängig vom Ausgang der geplanten Reform. Die Förderung bleibt 2026 attraktiv. Die angekündigte Gesetzesnovelle ist Stand Juli 2026 noch nicht in Kraft.

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