Fenster Kosten 2026: Preise und Förderung im Überblick

Was ein Fenstertausch kostet, hängt stark vom Material ab – und wie viel davon zurückkommt, hängt davon ab, ob Sie den BAFA-Zuschuss oder die steuerliche Alternative wählen. Beides schließt sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus.

Stand: August 2026

Kosten je Material

Kunststoff

400 – 600 € / Fenster

Aluminium

600 – 1.000 €+ / Fenster

Holz / Holz-Alu

700 – 1.200 €+ / Fenster

Für ein Einfamilienhaus mit rund 15 Fenstern ergibt das eine Bandbreite von etwa 8.000 bis 18.000 € bei Standardausstattung, bei Premium-Verglasung und Holzrahmen entsprechend mehr.

BAFA-Förderung: 15 % (mit iSFP bis 20 %)

Für den Fenstertausch als energetische Einzelmaßnahme zahlt das BAFA 15 % der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kommen weitere 5 Prozentpunkte dazu – macht bis zu 20 %. Voraussetzung ist ein maximaler Uw-Wert von 0,95 W/(m²K) für die neuen Fenster. Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € je Wohneinheit gedeckelt (mit iSFP 60.000 €), der Antrag muss vor Vertragsabschluss gestellt werden.

Die Alternative: § 35c statt § 35a EStG

Statt der BAFA-Förderung lässt sich der Fenstertausch als energetische Sanierung auch über § 35c EStG steuerlich absetzen: 20 % der Kosten, verteilt über drei Jahre (7 % + 7 % + 6 %), bei bis zu 200.000 € Kosten macht das maximal 40.000 € Steuerersparnis. Voraussetzung: selbst genutztes, mindestens zehn Jahre altes Gebäude. Wichtig: § 35c und BAFA-Förderung schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus – nur eines von beidem ist möglich.

Wird stattdessen (oder für nicht-energetische Nebenarbeiten) der normale Handwerker-Steuerbonus genutzt, gilt § 35a EStG: 20 % der Lohnkosten, maximal 1.200 € pro Jahr.

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Häufige Fragen

Was kostet ein Fenstertausch für ein Einfamilienhaus?

Bei Standardausstattung meist 8.000 bis 18.000 € für rund 15 Fenster, abhängig vom Material – Kunststoff ist am günstigsten, Holz und Holz-Alu am teuersten.

Wie hoch ist die BAFA-Förderung für neue Fenster?

15 % der förderfähigen Kosten, mit individuellem Sanierungsfahrplan bis zu 20 %. Voraussetzung ist ein Uw-Wert von maximal 0,95 W/(m²K), der Antrag muss vor Vertragsabschluss gestellt werden.

BAFA-Zuschuss oder Steuerbonus – was lohnt sich mehr?

Das hängt vom Einzelfall ab. Beides ist für dieselbe Maßnahme nicht kombinierbar: § 35c EStG bringt bei größeren Projekten oft mehr (bis 40.000 € über drei Jahre), der BAFA-Zuschuss wirkt sofort als Zuschuss statt als spätere Steuerersparnis.

Zählt der Fenstertausch auch für § 35a EStG?

Ja, wenn keine BAFA-Förderung oder § 35c-Absetzung genutzt wird, lässt sich der Lohnkostenanteil über § 35a EStG absetzen: 20 %, maximal 1.200 € pro Jahr.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben nach bestem Wissen, Stand August 2026 – prüfen Sie Ihren Einzelfall mit einem Steuerberater, der zuständigen Behörde oder direkt beim Finanzamt.

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