Energieberatung Förderung: BAFA-Zuschuss und iSFP-Bonus 2026
Eine geförderte Energieberatung liefert nicht nur einen Fahrplan für Ihre Sanierung – sie sichert Ihnen auch einen Bonus auf spätere Fördermaßnahmen. Seit dem 21. Juli 2026 gilt dieser Bonus allerdings anders als vorher. Hier die aktuellen Regeln.
Stand: August 2026Der BAFA-Zuschuss für die Beratung selbst
Das BAFA übernimmt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars für eine Vor-Ort-Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) – gedeckelt auf 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 850 € für Wohngebäude ab drei Einheiten.
Der iSFP-Bonus: seit 21. Juli 2026 neu berechnet
Wer aus der Beratung einen iSFP erstellen lässt, erhält bei späteren BAFA-geförderten Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Heizung) einen Bonus von 5 Prozentpunkten zusätzlich zum regulären Fördersatz. Seit dem 21. Juli 2026 gilt dieser Bonus jedoch nur noch für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 € Investitionsvolumen – vorher zählte die gesamte Summe.
Rechenbeispiel: Bei 40.000 € förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen gilt der reguläre Satz von z. B. 15 % auf die ersten 30.000 € (= 4.500 €) plus 20 % (15 % + 5 % iSFP-Bonus) auf die restlichen 10.000 € (= 2.000 €) – macht zusammen 6.500 € statt der vollen 20 % auf die gesamte Summe.
Was NICHT gefördert wird: der Energieausweis
Ein einfacher Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, gesetzlich Pflicht bei Verkauf oder Neuvermietung) ist etwas anderes als eine geförderte Energieberatung und wird über dieses BAFA-Programm nicht erfasst. Gefördert wird ausschließlich die Vor-Ort-Beratung, aus der ein individueller Sanierungsfahrplan entsteht – ein bloßer Energieausweis reicht dafür nicht aus.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss für die Energieberatung?
50 % des Beratungshonorars, maximal 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 850 € für Wohngebäude ab drei Einheiten.
Was hat sich beim iSFP-Bonus am 21. Juli 2026 geändert?
Der Bonus von 5 Prozentpunkten auf spätere Einzelmaßnahmen gilt seither nur noch für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 € Investitionsvolumen, nicht mehr für die gesamte Summe.
Reicht ein normaler Energieausweis für die Förderung?
Nein. Gefördert wird nur die Vor-Ort-Beratung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP). Ein einfacher Energieausweis, wie er bei Verkauf oder Vermietung Pflicht ist, ist ein anderes Dokument und wird über dieses Programm nicht gefördert.
Lohnt sich der iSFP trotz der Reform noch?
Bei größeren Sanierungsprojekten über 30.000 € ja – der Bonus wirkt weiterhin auf den übersteigenden Anteil. Bei kleineren Einzelmaßnahmen unter 30.000 € bringt der iSFP-Bonus nach der Reform keinen zusätzlichen Vorteil mehr.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine individuelle Förder- oder Rechtsberatung. Fördersätze, Kappungsgrenzen und Programmstatus können sich kurzfristig ändern – prüfen Sie den aktuellen Stand vor der Antragstellung direkt bei der jeweiligen Stelle (KfW, BAFA, Pflegekasse).
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