Elektromobil für Senioren: Wer zahlt was?
Gemeint ist hier die Mobilitätshilfe für Senioren – Elektromobil, elektrischer Rollstuhl oder Rollator –, nicht die Wallbox fürs E-Auto. Zwei Kostenträger sind zuständig, für unterschiedliche Dinge: die Krankenkasse für das Gerät, die Pflegekasse für den Umbau der Wohnung.
Stand: August 2026Krankenkasse: das Gerät selbst
Ein Elektromobil, ein elektrischer Rollstuhl oder ein Rollator gilt als Hilfsmittel im Sinne von § 33 SGB V, wenn es eine Behinderung oder eingeschränkte Gehfähigkeit ausgleicht. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, wenn eine erstmalige oder erneute medizinische Diagnose- bzw. Therapieentscheidung nötig ist. Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten eines im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten Modells; bei höherwertigen Modellen kann ein Eigenanteil anfallen.
Zuzahlung: Nach § 61 SGB V beträgt die gesetzliche Zuzahlung 10 % des Kassenpreises, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Hilfsmittel – unabhängig davon, wie viele Folgeverordnungen im selben Versorgungszeitraum nötig sind.
Primärquellen: § 33 SGB V · § 61 SGB V (gesetze-im-internet.de)
Pflegekasse: nicht das Gerät, sondern der Umbau
Die Pflegekasse ist ein anderer Kostenträger für einen anderen Zweck: Sie zahlt nicht für das Elektromobil selbst, sondern für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie eine Rampe, eine Verbreiterung von Türen oder einen ebenerdigen Zugang, damit das Gerät überhaupt genutzt werden kann. Ab Pflegegrad 1 sind das bis zu 4.180 € nach § 40 Abs. 4 SGB XI.
Beide Mechanismen sind unabhängig voneinander und können parallel genutzt werden: Krankenkasse für das Elektromobil, Pflegekasse für die bauliche Anpassung der Wohnung.
Modellwahl: Hilfsmittelverzeichnis vs. Eigenanteil
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten eines Modells, das im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist – ein einfaches, funktionales Elektromobil ist damit meist vollständig oder bis auf die Zuzahlung abgedeckt. Wer ein höherwertiges Modell möchte (mehr Reichweite, höhere Zuladung, spezielle Ausstattung), zahlt die Differenz zum bezuschussten Modell selbst als Eigenanteil. Ein Kostenvoranschlag des Sanitätsfachhandels vor der endgültigen Bestellung zeigt, welcher Anteil von der Kasse übernommen wird.
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Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse ein Elektromobil?
Ja, wenn es als Hilfsmittel nach § 33 SGB V bei eingeschränkter Gehfähigkeit ärztlich verordnet wird. Die Kasse übernimmt in der Regel ein Modell aus dem Hilfsmittelverzeichnis, bei höherwertigen Modellen kann ein Eigenanteil anfallen.
Wie hoch ist die Zuzahlung?
10 % des Kassenpreises, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Hilfsmittel für den gesamten Versorgungszeitraum – unabhängig von der Anzahl der Folgeverordnungen.
Was zahlt stattdessen die Pflegekasse?
Die Pflegekasse zahlt nicht für das Gerät, sondern für den Umbau der Wohnung (Rampe, Türverbreiterung u. Ä.) – ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € nach § 40 Abs. 4 SGB XI.
Kann ich beide Leistungen gleichzeitig nutzen?
Ja. Krankenkasse und Pflegekasse sind unterschiedliche Kostenträger für unterschiedliche Zwecke und schließen sich nicht gegenseitig aus.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Leistungsumfang und Zuzahlung hängen vom Einzelfall ab – die Krankenkasse oder eine unabhängige Patientenberatung gibt verbindliche Auskunft.
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